Eine Genossenschaft ist eine demokratisch aufgestellte Unternehmensform. Sie dient ihren Mitgliedern, indem sie ihnen lebenswerten Wohnraum zur Verfügung stellt. Der Wohnungsbestand wird nach den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.
Die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen alle fünf Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Vertreterversammlung.
Diese wählt dann die Mitglieder des Aufsichtsrates. Darüber hinaus nimmt sie den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrats entgegen.
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er fördert die Arbeit des Vorstandes und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion. Die Genossenschaft wird vom Vorstand geleitet.
Voraussetzung für Bezug einer Wohnung bei uns ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Sie wird durch die Zahlung von zwei Geschäftsanteilen von je 250,- Euro und einem einmaligen Eintrittsgeld in Höhe von 50,- Euro erworben. Über die Mitgliedsaufnahme beschließt der Vorstand. Die Höhe der weiteren Anteile richtet sich nach der Wohnungsgröße. Hierbei können Sie von ca. 50,- Euro pro m² ausgehen.
Die Mitgliedsaufnahme erfolgt im Rahmen der Wohnungsanmietung.
Jedes Genossenschaftsmitglied ist Miteigentümer des genossenschaftlichen Gemeinschaftseigentums und kann damit von allen Vorteilen des Wohnens in der Genossenschaft profitieren.